Motorrad Stadtallendorf, Motorradreise Italien, Motorrad Reise Österreich
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... die Gardasee-Spezialisten
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Teilnahmebedingungen für das Motorradtraining/Lehrgang

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen an. Der Veranstalter, Motorrad-Helden  haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Für Veranstaltungen unserer Partner, welche entsprechend gekennzeichnet sind, können andere Teilnahmebedingungen gelten!

 

1. Vertragsabschluss

 

Die Anmeldung zu einem Motorrad‐Fahrsicherheitstraining erfolgt per Email, telefonisch oder per Fax. Im Falle einer telefonischen Anmeldung erteilt der Teilnehmer eine Einzugsermächtigung für ein Bankinstitut mündlich.

 

Mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters kommt der Vertrag mit dem Teilnehmer für das darin genannte Training, den genannten Termin und die als

 

Teilnehmer genannte(n) Person(en) zustande.

 

Die Veranstaltungen sind von der Höchstzahl der Teilnehmer begrenzt. Der Veranstalter setzt den

 

Kunden umgehend davon in Kenntnis, wenn seine Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann.

 

2. Leistungen, Preise und Rabatte

 

Für die vertraglichen Leistungen der Veranstalter gelten die Beschreibungen der jeweiligen Veranstaltung laut Angebot.

 

 

Es gelten die unter www.motorrad-helden.eu veröffentlichten Preise mit dem jeweiligen Stand. Alle Preise sind

 

Bruttopreise in EURO inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Die Teilnahmegebühr ist nach der Anmeldung in voller Höhe fällig und wird nach Erhalt der Rechnung, spätestens 3 Tage vor dem bestätigten Trainingsbeginn vom Teilnehmer auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto überwiesen  Ratenzahlung ist nicht möglich.

 

Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist der Veranstalter berechtigt,

 

Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur Geltendmachung des Verzugsschadens i. H. v. 5,50 € zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

Im Falle der Rückbelastung (d.h. wenn der vom Veranstalter bei einem Geldinstitut eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungspauschale i. H. v. 25,00 € pro Buchung zu entrichten, wenn nicht nachgewiesen wird,

dass dem Veranstalter dadurch kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, der wesentlich niedriger ist als die Schadenspauschale. Dann hat der Teilnehmer den entsprechend geminderten Ersatz zu leisten.

 

Motorrad-Helden, Stefan Sack

 

 

 

4. Kündigung durch den Teilnehmer / Nichtinanspruchnahme der Leistung / Umbuchung

 

Mit seiner Anmeldung meldet der Teilnehmer seine verbindliche Teilnahme am  Motorradtraining.

 

Bis 4 Wochen vor dem bestätigten Trainingsbeginn kann der Teilnehmer seine Teilnahme absagen.

 

Der Veranstalter erstattet in diesem Fall die Teilnahmegebühr unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €. Gutscheine bzw. Gutschein‐Codes aus Gewinnspielen oder Promotion‐Aktionen, auch unserer Partner, können nicht zurückgegeben oder gegen deren Geldwert umgetauscht werden.

 

Bei Absagen, die in weniger als 4 Wochen vor dem bestätigten Trainingstermin erfolgen, ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Dem Teilnehmer ist es gestattet, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Dies gilt auch im Falle von Krankheit, mangelnder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges etc. Zur Fristwahrung muss die RücktrittserklaÅNrung grundsätzlich schriftlich per Email, Post oder Telefax erfolgen. Es kommt dabei auf den Eingang der Erklärung bei dem Veranstalter an.

 

Umbuchungen von Veranstaltungen sind nur nach erfolgter schriftlicher Mitteilung möglich. Alle Trainings sind gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von 15,00 € pro Teilnehmer bis spätestens 3 Werktage vor dem bestätigten Trainingsbeginn beim Veranstalter nur für die bestätigte Person umbuchbar. Eine etwaige Differenz der Umbuchung auf eine höhere Veranstaltungsgebühr ist nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf eine billigere Veranstaltungsgebühr erfolgt nur, wenn die Differenz zwischen der höheren und günstigeren Veranstaltungsgebühr nach Abzug der Umbuchungsgebühr mindestens 10,00 € beträgt. Beträge unter 10,00 € werden nicht erstattet.

 

Der Teilnehmer verliert den Anspruch auf Teilnahme an dem bestätigten Training und bleibt zur Begleichung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet, wenn er nicht oder nicht rechtzeitig zum Trainingsbeginn erscheint. Unbeschadet bleibt das Recht des Teilnehmers nachzuweisen, dass dem Veranstalter durch den Nichtantritt des Trainings ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittversicherung.

 

5. Absagen durch den Veranstalter

 

Bei Absagen oder bei Abbruch des Fahrsicherheitstrainings durch den Veranstalter oder den von ihm beauftragten Lehrgangsleiter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen (z. B.Wetterverhältnisse) wird die gezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet. Gutscheine bzw. Gutschein‐Codes können grundsätzlich nicht erstattet oder gegen dessen Barwert umgetauscht werden.

 

Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder durch Gründe, welche die Durchführung einer sicheren Veranstaltung be‐ oder verhindern können, vom Veranstalter, auch kurzfristig, abgesagt oder verkürzt werden. Die Teilnehmergebühr wird nur bei einer Absage in voller Höhe erstattet; andere Aufwendungen werden nicht erstattet. Bei einer Absage oder Verkürzung der Veranstaltung können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

Sollte der Veranstalter das Training absagen, wird er angemeldete Teilnehmer rechtzeitig hiervon in Kenntnis setzen.

 

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen.

 

6. Haftung

 

Die Teilnahme an den Trainings des Veranstalters erfolgt auf eigenes Risiko.

 

 

Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder dem von ihm beauftragten Lehrgangsleiter verschuldete Schädenwird ausgeschlossen, außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

Mit Abschluss des Teilnahmevertrages am Fahrsicherheitstraining verzichten – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – die Teilnehmer gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch eine Versicherung auszugleichen sind.

 

Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen.

 

7. Datenspeicherung

 

Die personenbezogenen Daten des Kunden/Teilnehmers werden beim Veranstalter nach dem Bundesdatenschutzgesetz erhoben, gespeichert und nur zweckbestimmt zur Erfüllung der vereinbarten Leistung genutzt. Eine weitere Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur bei Vorliegen einer Einwilligung nach §4a BDSG.

 

Der Teilnehmer tritt alle aus seiner Mitwirkung an eventuellen Fotoaufnahmen im Rahmen des Trainings entstehenden Rechte am persönlichen Bild exklusiv an den Veranstalter zur zeitlich unbeschränkten Verwendung für die Bewerbung von Fahrsicherheitstrainings und Veranstaltungen in Presseveröffentlichungen und Werbedrucksachen ab.

 

8. Besondere Bedingungen

 

8.1. Das Fahrzeug des Teilnehmers muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Es muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden und insbesondere genügend Reifenprofil (mindestens 3 mm) sowie einen dem Reifen und der Fahrsituation angemessenen Luftdruck aufweisen.

 

8.2. Der Teilnehmer von Motorrad‐Sicherheitstrainings verpflichtet sich, komplette Motorradschutzkleidung sowie einen ihm gehörenden, nach der StVO zugelassenen Integralhelm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen.

 

8.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, während des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, zu stehen.

 

8.4. Der Teilnehmer versichert, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist, zu sein.

 

8.5. Den Anweisungen des Lehrgangsleiters ist während des Trainings unbedingt Folge zu leisten.

 

8.6. Auf dem Veranstaltungsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs‐Zulassungsordnung (StZVO).

 

8.7. Sollte der Teilnehmer eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen nicht erfüllen oder gegen sie verstoßen, ist der Veranstalter oder der von ihm beauftragte Lehrgangsleiter berechtigt, den Teilnehmer von dem Training auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

 

8.8. Jeder Teilnehmer erhält nach dem abgeschlossenen Training eine Urkunde und eine Teilnehmerbroschüre.

 

9. Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder vertraglicher Regelungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand der Klagen gegen den Veranstalter  ist das Amtsgericht Kirchhain

 

 

Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen

 

Widerrufsbelehrung

 

Kommt der Vertrag über ein Fahrsicherheitstraining durch ein HaustürgeschaÅNft (z. B. durch einen Gutscheinerwerb auf Messen und sonstigen Veranstaltungen) gem. §312 Abs. 1 BGB oder im Wege eines Fernabsatzgesetzes nach §312 b BGB zustande, so ist der Kunde/Teilnehmer berechtigt, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. durch Brief, Fax oder E‐Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Wird die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluss dem Kunden/Teilnehmer zugänglich gemacht, so beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

 

Motorrad-Helden, Stefan Sack, Bärenweg 7, 35260 Stadtallendorf

 

Email: stefan(at)motorrad-helden.eu

 

Rückgabebelehrung

 

Sofern der Kunde einen Gutschein für ein Fahrsicherheitstraining durch ein Haustürgeschäft erworben hat, ist er berechtigt, den Gutschein ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung bzw. Erhalt des Gutscheins vom Aussteller zurückzugeben. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt des Gutscheins und dieser Belehrung in Textform. Wird die Rückgabebelehrung erst nach Vertragsschluss erteilt, so beträgt die Frist einen Monat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Gutscheins oder des Rückgabeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung hat zu erfolgen an:

 

Motorrad-Helden, Stefan Sack, Bärenweg 7, 35260 Stadtallendorf

 

Email: stefan(at)motorrad-helden.eu

 

Gutscheine bzw. Gutschein‐Codes aus Gewinnspielen oder Promotion‐Aktionen, auch unserer Partner, können nicht zurückgegeben oder gegen deren Geldwert umgetauscht werden.

 

Folgen des Widerrufs/der Rückgabe

 

Im Falle des wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Gleiches gilt für eine wirksame Rückgabe.

 

Die in Punkt 4 der Bedingungen aufgeführten Kostenregelungen bei einem Rücktritt vom Vertrag gelten nicht für die vorbenannten Verträge innerhalb der o. a. Frist.

 

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 

Stadtallendorf, April 2016

 

Als Veranstalter, gemeinschaftlich oder alleine:

 

Motorrad-Helden, Stefan Sack, Bärenweg 7, 35260 Stadtallendorf, Tel 06428-921815, Email: stefan(at)motorrad-helden.eu

 

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Stefan Sack

Bärenweg 7

35260 Stadtallendorf

 

Telefon: +49 6428 921815

Handy: +49 178 25 32 321

stefan@motorrad-helden.eu

 

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